Aktuelles aus dem VRR

Aktuelle Nachrichten

VRR gibt Tipps für den ersten Schulweg
Die neue Mobifibel ist da!

Im August steht bei vielen Kindern im Verbundgebiet der Schulstart an. Die neue Auflage der Mobilitätsfibel von Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) gibt Eltern deshalb hilfreiche Tipps, wie Kinder sicher und selbständig zur Schule kommen. Auf den Sonderseiten „Unterwegs im VRR“ können junge Verkehrsteilnehmer*innen spielerisch den sicheren Schulweg mit Bus und Bahn erkunden. Der Schulweg ist für die Kinder oft der erste Weg, den sie alleine gehen. Um Eltern bei der Mobilitätsbildung ihrer Kinder zu unterstützen, haben die Partner mit der diesjährigen Mobifibel die wichtigsten und aktuellsten Informationen zur kindgerechten Mobilität zusammengefasst.

Die Mobifibel wird im Verbundgebiet über die Kommunen und die örtlichen Verkehrsunternehmen an die Schulen gesendet. Interessierte Familien, Lehrkräfte und Erzieher*innen können die Fibel auch kostenlos über den VRR per Email an info@vrr.de bestellen.

Weiteres Material zum Thema finden Schüler*innen, Eltern, Lehrer- und Erzieher*innen unter www.vrr.de/flo.

17. April
RB 52 verkehrt wieder planmäßig zwischen Dortmund, Hagen und Lüdenscheid

Die Volmetalbahn (RB 52) fährt nach dreijähriger Pause wieder planmäßig auf dem gesamten Linienweg zwischen Dortmund, Hagen und Lüdenscheid.

Der zuvor eingesetzte Schienenersatzverkehr (SEV) wird noch bis zum 21. April als zusätzliche Verbindung unterwegs sein. Auch die Schnellbusse zwischen Hagen und Lüdenscheid verkehren weiterhin.

Die Eisenbahninfrastruktur der Strecke zwischen Dortmund, Hagen und Lüdenscheid war 2021 bedingt durch die Jahrhundertflut auf einer Länge von 25 Kilometern massiv beschädigt worden. Daraufhin hat die DB u.a. umfassende Arbeiten an Brücken und Tunneln entlang der Gleise ausgeführt.

Der RB 52 hält am Dortmunder Hauptbahnhof
Die Volmetalbahn (RB 52) verkehrt wieder wieder planmäßig zwischen Dortmund, Hagen und Lüdenscheid.

April 2024
Wissenswertes zur Mitnahme von E-Tretrollern im ÖPNV

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte im Februar empfohlen, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen nicht mehr zu gestatten. Nach den Empfehlungen vom VDV hatten einige kommunale Unternehmen im VRR im Rahmen ihres Hausrechts das Verbot zum 1. März angekündigt.

Grund hierfür sind mehrere Brände von Lithium-Ionen-Akkus von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im Ausland. Bei dem Verbot stehe die Sicherheit der Fahrgäste und des Fahrpersonals im Mittelpunkt. Nicht betroffen sind Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden. Für diese Fahrzeuge gebe es entsprechende Sicherheitsstandards.

Mittlerweile ergibt sich für die Fahrgäste im Verbundgebiet eine Übersicht der Unternehmen, die die Mitnahme nicht mehr gestatten. Bei den folgenden Verkehrsunternehmen dürfen seit dem 1. April 2024 keine E-Tretroller in Bussen, Straßenbahnen und Stadt- bzw. Schwebebahnen mitgenommen werden: BOGESTRA, BSM, DSW21, DVG, HCR, HST, NEW, NIAG, Rheinbahn, Ruhrbahn, SR, STOAG, SWK, SWN, Vestische und WSW.

Weiterhin befördert werden E-Tretroller hingegen bei den Verkehrsunternehmen BVR, KVS und SWS sowie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Einigkeit besteht darin, die Mitnahme schnellstmöglich durch Schaffung entsprechender Sicherheits- bzw. Kennzeichnungsstandards wieder zu ermöglichen.